Gütestelle … die bessere Entscheidung!

Eine staatlich anerkannte Gütestelle befasst sich mit der freiwilligen außergerichtlichen Streitbeilegung.

Als solche stehe ich Ihnen zur Verfügung, Ihren Konflikt mit Dritten außergerichtlich und einvernehmlich zu lösen.
Dieser Weg der freiwilligen Streitbeilegung ist für Sie aus zwei Gründen attraktiv:

  • Zum einen hemmt Ihr Antrag bei einer Gütestelle die Verjährung Ihre bestehenden Ansprüche gegen einen Schuldner. Sofern das Verfahren vor der Gütestelle erfolgreich verläuft und Sie sich mit Ihrem Schuldner einigen, können Sie
  • – zweitens – aus diesem Vergleich umgehend die Vollstreckung einleiten, sofern sich Ihr Schuldner nicht an die getroffenen Absprachen hält.

Sie ersparen sich dadurch einen weiteren Gang zum Gericht und kommen somit schneller an Ihr Geld.
Von der Verjährungshemmung bis zum vollstreckbaren Titel ist das Güteverfahren der schnellste und sicherste Weg zu einer für alle Beteiligten wirtschaftlich vorteilhaften außergerichtlichen Lösung von Rechtsstreitigkeiten.

Nicht zuletzt trägt die Durchführung eines Güteverfahrens dazu bei, die Beziehungen zwischen den Beteiligten zu schonen und weitere Eskalation innerhalb des persönlichen und/ oder geschäftlichen Bereich zu vermeiden.
Meine Verfahrens- und Kostenordnung mit detaillierten Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zur Kostenregelung finden Sie zusammen mit den entsprechenden Musteranträgen unter den angegebenen Menüpunkten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Fragen Sie mich!Tel.: 0541 – 20 28 573info@guetestelle-osnabrueck.de